Wir bestätigen, dass unsere Reinigungs- und Pflegemittel*) keine genehmigungspflichtigen Stoffe oder Stoffgruppeen
enthalten, die nach der Verordnung über die Genehmigungspflicht für die Einleitung wasser-gefährdender Stoffe
in öffentliche Abwasseranlagen anzeigepflichtig sind.
Sie erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen zur Reinerhaltung der Gewässer.
Der Grad der biologischen Abbaubarkeit aller eingesetzten waschaktiven Substanzen (Tenside) übertrifft deutliche die vom
Gesetzgeber geforderten Mindestwerte. Die biologische Eliminierbarkeit ist garantiert.
Bei sachgerechter Wartung des Leichtölabscheiders und Einhaltung der angegebenen Anwendungskonzentrationen wird die
Wirksamkeit eines Leichtflüssigkeitsabscheiders nicht beeinträchtigt.
Wir bescheinigen, dass unsere Produkte keine halogenierten Kohlenwasserstoffe, kein Formaldehyd oder Schwermetalle enthalten.
Alle Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle, sind beim Umweltbundesamt in Berlin registriert und teilweise im
TECHNO-Umweltkatalog aufgeführt, sowie mit dem DEKRA-Prüfzeichen ausgezeichnet.